Über uns
Statut
der Ukrainischen Evangelischen Gemeinde Schwäbisch Gmünd
1. Name, Sitz, Status
1.1
Name der Gemeinde: Ukrainische Evangelische Gemeinde Schwäbisch Gmünd (Ukrainische Evangelische Gemeinde Schwäbisch Gmünd).
1.2
Sitz: Schwäbisch Gmünd, Deutschland.
1.3
Die Gemeinde ist eine freiwillige religiöse Vereinigung evangelischer Christen.
1.4
Die Gemeinde kann nach deutschem Recht als eingetragener Verein (e.V.) registriert werden.
2. Grundlage der Glaubenslehre (Woran wir glauben)
2.1 Die Bibel
Wir glauben, dass die Heilige Schrift (Altes und Neues Testament) das inspirierte Wort Gottes und die höchste Autorität in Glauben und Leben ist.
2.2 Gott
Wir glauben an den einen Gott, der in drei Personen existiert: Vater, Sohn und Heiliger Geist.
2.3 Jesus Christus
Wir glauben, dass Jesus Christus der Sohn Gottes ist, von der Jungfrau geboren wurde, ein sündloses Leben führte, für unsere Sünden starb, am dritten Tag auferstand, aufgefahren ist und wiederkommen wird.
2.4 Der Heilige Geist
Wir glauben, dass der Heilige Geist heute wirkt, von Sünde überführt, die Gläubigen wiedergebiert und heiligt.
2.5 Taufe mit dem Heiligen Geist
Die Taufe mit dem Heiligen Geist vollzieht der Herr Jesus Christus im Moment der Buße und der geistlichen Bekehrung eines Menschen.
2.6 Erlösung
Wir glauben, dass der Mensch durch Gnade und durch den Glauben an Jesus Christus gerettet wird.
2.7 Wassertaufe
Wir praktizieren die Taufe von Gläubigen durch vollständiges Untertauchen im Wasser.
2.8 Das Abendmahl des Herrn
Wir feiern das Abendmahl des Herrn als Erinnerung an den Tod Jesu Christi für die Gläubigen.
2.9 Die Kirche
Wir glauben, dass die Kirche die Versammlung der Gläubigen ist und Jesus Christus ihr Haupt ist.
2.10 Heiliges Leben
Wir sind berufen, in Heiligkeit zu leben, uns von der Sünde fernzuhalten und Gott und den Menschen zu dienen.
2.11 Die Wiederkunft
Wir glauben, dass Jesus Christus wiederkommen wird und dass es eine Auferstehung der Toten und ein Gericht geben wird.
3. Ziel der Gemeinde
Die Gemeinde besteht zur Verkündigung des Evangeliums, zum geistlichen Wachstum der Gläubigen, zum Gebet, zur Anbetung Gottes und zum Dienst an den Menschen.
4. Mitgliedschaft
Mitglied der örtlichen Gemeinde kann eine Person sein, die an Jesus Christus glaubt, von oben geboren ist, die Wassertaufe angenommen hat, in der örtlichen Gemeinde mit den Gaben des Heiligen Geistes dienen möchte und der Glaubenslehre der Gemeinde zustimmt.
5. Gottesdienste
Die Gemeinde führt regelmäßige Gottesdienste, Gebete und biblische Unterweisungen durch.
Die Form des Gottesdienstes ist evangelisch.
6. Leitung der Gemeinde
Die Gemeinde wird von Pastoren und Dienern geleitet.
Entscheidungen werden durch den Brüderrat oder durch die allgemeine Versammlung der Gemeindemitglieder getroffen.
7. Finanzen
Finanzierungsquellen sind Zehnten und freiwillige Spenden.
Die Mittel werden für den Dienst und die Bedürfnisse der Gemeinde verwendet.
8. Änderungen des Statuts
Änderungen des Statuts werden durch die allgemeine Versammlung der Gemeindemitglieder beschlossen.
9. Schlussbestimmungen
Die Gemeinde handelt auf Grundlage der Heiligen Schrift und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung Deutschlands.